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Wie berechnet man Flächen der Balkone?

Berechnungsmethoden die Sie kennen sollten

Die Wohnflächenverordnung sieht vor, dass Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten zu 25 Prozent und höchstens zu 50 Prozent angerechnet werden (§4 WoFlV), siehe auch Beitrag zu Wohnflächenberechnung. Grundsätzlich gilt, dass nur 25 % eines Balkons zur Wohnfläche zählt. Ausnahmsweise können Sie auch mehr anrechnen, insbesondere dann wenn die Baklone oder Terrassen besonders hochwertig sind, wie z.B einem Südbalkon mit bester Aussicht und/oder überdacht, dann kann diese Fläche bis zu 50% der Wohnfläche zugerechnet werden.

Bei älteren Mietverträgen ist grundsätzlich eine Anrechnung von bis zu 50 Prozent möglich.

Beispiel:

DWie stark sich die verschiedenen Berechnungsmethoden voneinander unterscheiden, zeigt beispielsweise ein Balkon. Die DIN 283 berücksichtigt die Fläche des Balkons gar nicht, laut Wohnflächenverordnung geht er mit 25 bis maximal 50 Prozent in die Berechnung ein. Die zweite Berechnungsverordnung wiederum zählt einen Balkon zur Hälfte zur Grundfläche und nach der DIN 277 geht er sogar mit der vollen Fläche in die Wohnflächenberechnung ein. Es wird deutlich: Bei der Bewertung einzelner Räume und Flächen gehen die Berechnungsmethoden ganz unterschiedlich vor – und liefern verschiedene Quadratmeterzahlen.

Foto: Andreas twinlili / pixelio.de